Teilnahme
Berechtigt sind alle Angehörigen von Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren, Jugendfeuerwehren, Zivilschutzorganisationen, Polizei- und Grenzwachtkorps sowie alle, die das Feuerwehrwesen unterstützen.
Hunde
Hunde zählen nicht als Marschteilnehmer. Sie sind den ganzen Marsch über an der Leine zu führen.
Anforderungen
Marsch von ca. 17 Leistungskilometern.
Strecke
Die Strecke ist markiert. Sie weist Kontrollposten auf, an denen die Startkarten abgestempelt werden. Es findet eine Schlusskontrolle statt.
Tenue
Uniform oder Kombi sind erwünscht aber nicht Pflicht. Marschtaugliche Schuhe werden empfohlen. Ein Regenschutz sollte mitgeführt werden. Fahnen und Wimpel von Gruppen sind erwünscht.
Versicherung
Ist Sache jedes Teilnehmers.
Verschiedenes
Der Marsch kann einzeln oder in Gruppen absolviert werden. Bei Differenzen in der Auslegung des Marschreglements entscheidet das Organisationskomitee.
Auszeichnungen
Für jeden Teilnehmer der den Marsch absolviert hat, wird eine Erinnerungsmedaille abgegeben. Die 10 grössten Marschgruppen erhalten eine Gruppenauszeichnung. Die grösste Marschgruppe erhält den von der Aargauischen Gebäudeversicherung gestifteten Wanderpreis. Nach dreimaligem ununterbrochenem Gewinn geht dieser in den Besitz der Marschgruppe über.
Bewertung
Zur Bewertung zählen die Teilnehmer aus der gleichen standortbezogenen Organisation.